Gebiete „A” des strikten Denkmalschutzes

— allgemeine Bestimmungen.

Gebiete „A” des strikten Denkmalschutzes gelten für besonders wertvolle Gebiete, die ihre historische Raumstruktur erhalten haben. Diese Gebiete werden als besonders wichtiges, historisches Zeugnis betrachtet.

In diesen Gebieten gilt strenger Vorgang von Voraussetzungen und Bestimmungen den Konservatoren über den Aspekten, die aus den Investitions-, Wirtschafts- und Dienstleistungs- Tätigkeiten entstehen. Es wird auch angenommen, dass ein lokaler Flächennutzungsplan vorbereitet werden muss, der als eine endgültige Form von Bestimmung und konservatorischen Voraussetzungen für die Durchführung einzelnen Raumordnungsplänen gelten wird.

Die Denkmalschutzmaßnahmen in diesen Gebieten anstreben die Bewahrung der Raumstruktur und die Konservierung ihrer Hauptelementen: Raumaufteilung und Verlauf der Hauptverkehrssträngen, Aufbau des Innenraums und historischer Baufluchtlinien, Aufbau der historischen Landschaftsstruktur und historischer Eigentumsaufteilungen und die Bestimmung der Art und Weise der Grundbesitznutzung.

Alle Investitionen, Bauarbeiten, Umbauungen, Renovierungen, Neueinrichtungen, Anpassungen an gegenwärtige Funktionen oder Aufteilungen von Immobilien, die auf diesen Gebieten liegen, müssen zuerst mit dem Konservator der Denkmäler, Woiwodschaft Niederschlesien, Denkmalschutzamt in Wałbrzych (Dolnośląski Wojewódzki Konserwator Zabytków Delegatura Wojewódzkiego Oddziału Urzędu Ochrony Zabytków w Wałbrzychu) abgestimmt werden.

Gebiete „A” des strikten Denkmalschutzes

— detaillierte Bestimmungen.

Gebiete „A” des strikten Denkmalschutzes:

  • Byczeń.
  • Chałupki,
  • Doboszowice,
  • Kamieniec Ząbkowicki (Kamenz),
  • Kamieniec-Istebka,
  • Mrokocin,
  • Ożary,
  • Pomianów Górny,
  • Sławęcin,
  • Sosnowa,
  • Śrem,
  • in Byczeń das Gebiet „A” gilt für zwei Enklaven: die größere umfasst das ganze Dorf und die kleinere umfasst die Wassermühle.
  • in Chałupki das Gebiet „A” gilt für die Überreste des Vorwerks „Folwark Dolny“, die Kirche, das Parkgebiet mit dem Schloss und Mühle Nr. 7.
  • in Doboszowicach das Gebiet „A” gilt für zwei Enklaven. Die erste umfasst die Pfarrkirche und dazugehöriges Friedhof. Die zweite umfasst das Vorwerk „Folwark Pałacowy“ mit dem Palast, die Überreste der Umzäunung, den Speicher und zwei Kuhställe.
  • in Kamieniec Ząbkowicki (Kamenz) das Gebiet „A” gilt für drei Enklaven. Die erste für Kloster Kamez und ein Teil des Dorfes mit der Złotostocka Straße. Zweite für den Park und die evangelische Kirche. Dritte für die Villa in der Ząbkowicka 26 Straße.
  • in Kamieniec-Istebka das Gebiet „A” gilt für die Mühle in der Wąskia 5 Straße.
  • in Mrokocin das Gebiet „A” gilt für die Mühle Nr. 12, St. Johannes Nepomuk Messkapelle (kaplica mszalna Św. Jana Nepomucena) und den evangelischen Friedhof.
  • in Ożary das Gebiet „A” gilt für zwei Enklaven. Die erste umfasst die St. Katarina Kirche (kościół parafialny Św. Katarzyny). Die zweite umfasst das Vorwerk mit der ehemaligen Kurie.
  • in Pomianów Górny das Gebiet „A” gilt für St. Barbara Filialkirche (kościół filialny Św. Barbary).
  • in Sławęcin das Gebiet „A” gilt für St. Josef Kapelle (kaplica Św. Józefa), das Vorwerk (Nr. 22 und 25) und das Bauernhof des ehemaligen Gastwirtes (Nr. 21).
  • in Sosnowa das Gebiet „A” gilt für die Kirche und das Friedhof.
  • in Starczów das Gebiet „A” gilt für die Kirche, ein Teil des Friedhofes (für den ältesten Teil und den aus dem 19. Jahrhundert), Pfarrhaus und Pfarrgehöft.
  • in Śrem das Gebiet „A” gilt für die Kirche und Gutshof Nr. 32.
  • in Topola das Gebiet „A” gilt für die Kirche, das alte Friedhof, Pfarrhaus und Pfarrgehöft.

Gebiete „B” des Denkmalschutzes

— allgemeine Bestimmungen.

Gebiete „B” des Denkmalschutzes gelten für Gebiete deren Hauptelemente der historischen Raumstruktur gut erhalten sind und wo man die Basiselemente des historischen Baudenkmales erhalten sollte.

Alle Investitionsarbeiten in den Gebieten „B” sollen die schon bestehende Baustruktur und Raumplanung in Betracht nehmen. Die Investitionsarbeiten und Verkehrsstrangänderungen müssen zuerst mit dem Woiwodschaft Konservator der Denkmäler geklärt werden. Bei jedem Neubau soll die Lokalisation, Größe, Form des Daches und Aussehen der Fassade vereinbart werden.

Gebiete „B” des Denkmalschutzes

— detaillierte Bestimmungen.

Gebiete „B” des Denkmalschutzes gelten für: Byczeń, Doboszowice, Kamieniec Ząbkowicki, Sosnowa, Starczów, Śrem i Topola.

  • in Byczeń das Gebiet „B” gilt für „mały” Byczeń („klein” Byczeń)
  • in Kamieniec Ząbkowicki (Kamenz) das Gebiet „B” gilt für drei Enklaven. Die erste umfasst ein Teil des Dorfes mit prächtig aussehender Bebauung (Nordteil der Złostocka Straße, Westteil der Kolejowa Straße und Ząbkowicka Straße. Die zweite Enklave umfasst den Bahnhof und seine Umgebung (Ostteil der Kolejowa Straße, Ogrodowa Straße). Die dritte Enklave umfasst den Klosterfriedhof in Opienica.
  • zwischen Mrokocin und Pomianów Górny das Gebiet „B” gilt für den katholischen Friedhof.
  • in Doboszowice, Sosnowa, Starczów, Śrem und Topola das Gebiet „B” umfasst ihre Ansiedlungen mit der prächtigen Bebauung.

Gebiet „W” — des strikten archäologischen Denkmalschutzes.

Das Gebiet umfasst die Archäologische Denkmale. Für Objekte im Gebiet „W“ alle Investitionsarbeiten, die ihre spezifische Form ändern konnten, sind verboten.

Alle Renovierungsarbeiten (Wiedergabe der ursprünglichen Form) und andere Rekultivierungs- oder Neueinrichtungs- Arbeiten Unternehmen auf diesem Gebiet müssen zuerst von den Konservatoren akzeptiert werden und später auch unter ihrer Aufsicht bleiben.

Gebiet „W” — des strikten archäologischen Denkmalschutzes:

  • Burgwall in Byczeń — in Denkmalregister eingetragen,
  • Burgwall in Chałupki — in Denkmalregister eingetragen.

Gebiete „OW” — der archäologischen Aufsicht

Alle Investitionsarbeiten auf den Gebieten ‘OW” sollten mit dem Woiwodschaft Konservator der Denkmäler abgeklärt werden. Gebiete „OW” umfassen folgende, mittelalterliche Dörfer in den neuzeitlichen Grenzen:

  • Byczeń,
  • Chałupki,
  • Doboszowice,
  • Kamieniec Ząbkowicki (Złotostocka Straße, Młyńska Straße),
  • Kamieniec-Goleniów (das Gebiet des ehemaligen Dorf),
  • Kamieniec-Istebkę (das Gebiet des ehemaligen Dorf),
  • Kamieniec-Opienicę (das Gebiet des ehemaligen Dorf),
  • Ożary,
  • Pilce,
  • Pomianów Górny,
  • Sławęcin,
  • Sosnową,
  • Starczów,
  • Suszkę,
  • Śrem,
  • Topola.

Alle Investitionsarbeiten auf den Bodendenkmälern, dich sich weder in den Gebieten „W” noch in den Gebieten „OW” befinden, sollten mit dem Woiwodschaft Konservator der Denkmäler konsultiert werden. Außerdem, diese Bodendenkmäler sollten in unveränderter Form auf alle Pläne und Projekte eingetragen werden. Es besteht aber die Möglichkeit, dass nach der Verifikationsuntersuchung die Klassifikation und die Tragweite den Bodendenkmälern geändert wird.

Gebiete „K” — Landschaftsschutzgebiete 

— allgemeine Bestimmungen.

Gebiete „K” des Kulturlandschaftsschutzes gelten für Gebiete der natürlichen Landschaft, die mit den Denkmälern integriert sind. Die gelten auch für Gebiete, die besondere landschaftliche Vorzüge zeigen und die kulturelle und historische Identität bilden.

Auf den Gebieten „K” müssen die Investitionsarbeiten mi den Konservatoren nicht konsultiert werden. Gleichzeitig, die Stadtplanung Beamte sind dazu verpflichtet, die Raumgliederungen, die Panoramen und die Sichtachsen zu bewahren.

Gebiete „K” — Landschaftsschutzgebiete 

— detaillierte Bestimmungen.

Es gibt zwei „K” Gebiete: der Großraum und kleine, separate Gebiete.

Das erste Gebiet umfasst ein Teil des Urtals der Nysa Kłodzka, ein Rand der Wysoczyzna Ziębicka mit den Dörfern: Kamenz, Byczeń, Śrem, Topola, Suedwestlicher Teil von Doboszowice mit dem Vorwerk Goleszów und seine Umgebung.

Das andere „K” Gebiet gilt für:

  • Chałupki,
  • Ein Teil von Doboszowice, an der Strecke nach Starczów,
  • Kamieniec-Goleniów,
  • Mrokocin,
  • Pomianów Górny.

Die Dörfer in der Gemeinde Kamieniec Ząbkowicki liegen auf einem Gebiet, das sich durch schöne Landschaft kennzeichnet, deswegen wurde hier das Großraum-„K“-Gebiet markiert.

Dieses Gebiet umfasst viele Panoramen und Sichtsachsen. Am schönste ist das Panorama des Schlossbergs (Góra Zamkowa) mit dem Schloss und Byczeń (mit der Kirche), die von Topola sichtbar ist. Byczeń selbst liegt auf leichtem Abhang des Schlossbergs und ist das meist sichtbare Dorf der Gemeinde, das von verschiedenen Ecken des Urtals der Nysa Kłodzka und Wysoczyzna Ziębiecka sichtbar ist. Gut zu erkennen ist auch das Urtal der Nysa Kłodzka mit Przedgórze Paczkowskie: ein Gebiet, das durch Wysoczyzna Ziębicka, Warthagebirge und Reichensteiner Gebirge abgegrenzt ist. Auf diesem Gebiet kreuzen sich natürliche Sichtsachsen, die Kirchenorientiert (größte Gebäude in den Dörfern) sind.

Diese Dörfer, die meistens auf dem Flachgebiet und in leichten Tälern der Bächen liegen, zeichnen sich durch ähnliche Architektur aus, weil die Bebauung in der selben Zeitspanne entstand. Nicht zahlreiche sind ältere, neoklassische Gebäude, die aus den Zwanzigern und Dreißigern Jahren des 19. Jahrhunderts stammen. Diese stilvolle Bebauung der Dörfern verliert jetzt ihr Charakter durch die Auflösung der eleganten Fassaden, Änderungen in der Haus-Größe und in den Fenstern. Das bedeutet, dass die architektonische Details von den Besitzern der Häusern unterschätzt werden und von ihnen oft nicht bewahren werden. Die Häusern werden zu eckigen Blöcken mir glatten Fassaden. Nur in wenigen Fällen kann man über eine gute Renovierungsmethode sprechen, wie z.B. bei der Mühle Nr. 88 in Byczeń, das Vorwerk Nr. 16 und der Bauernhof Nr. 28 in Starczów.

Wenn man das alles in Betracht zieht, es soll klar werden, dass man mindestens das alte architektonische Bild der Dörfern bewahren soll.

Vor allem sollen die Bebauungslinien bewahren und ergänzt werden, dort wo sie immer noch existieren. Größere Unabhängigkeit besteht bei den Gebäuden in den ehemaligen Dörfern in den Wäldern, wie z.B. in Ożary, Doboszowice oder in Starczów, wo die Bauernhöfe mehr distanziert voneinander waren und auf den Abhängen lokalisiert wurden. Eine Abtrennung von größeren Grundstücken und eine Zentralle Lage von neuen Einfamilienhäusern ist eher ungünstig. Die Einfamilienhäusern sollen auch auf den höchsten Erhebungen nicht lokalisiert werden, wie das z.B. in Byczeń gemacht wurde. Bei der Planung von einer neuen Bebauung sollte man das alte Bebauungssystem oder das System, von z.B. Zwanzigern Jahren der 20. Jahrhundert, erhalten (wie das z.B. in Doboszowice gemacht wurde).

Neue Gebäuden sollen maximal zweigeschossig werden, ausgedehnt, mit Satteldächer. Ihre Fassaden könnten mit pseudo-Skelettbau dekoriert werden, um an die traditionelle Architektur des Gebietes zu erinnern.

Ein wenig anders sieht die Bebauung der Stadt Kamenz aus, mit sog. Marktplatz an der Einfahrt zum Kloster, den folkloristichen Häuserbänden mit den breiten Fronten (in den Złostocka, Ząbkowica und Kolejowa Straßen) und mit der Bebauung aus der ersten Hälfte der 20. Jahrhundert (z.B. Villen, Mietwohnungen). Charakteristisch für diese Bebauung ist, dass sie Reihen bildet. Deswegen, werden die neue Siedlungen: die erste aus den Achtzigern Jahren der 20. Jahrhundert und die zweite, die gerade entsteht, als Störung in der historischen Bebauung bezeichnet. Außerdem, entstellt die erste Siedlung das Panorama mit dem Schlossberg und dem Schloss. Die zweite, obwohl sie terrassenmäßig ausarbeitet wurde, wurde unpassend auf dem Gipfel der Erhebung in der Kolejowa Straße lokalisiert. In der Zukunft sollte man solche Lokalisation vermeiden und alle neue Siedlungen in das alte System einplanen.

Neue Gebäude sollen sich auf die schon existierende ausgedehnte Bebauung mit Satteldächer beziehen.

Bearbeitung: gemäß Urheberrecht ( Regionalny Ośrodek Badań i Dokumentacji Zabytków we Wrocławiu – Studium Środowiska Kulturowego dla Gminy Kamieniec Ząbkowicki) (Regionale Forschungszentrum in Breslau – eine Studie zum Kulturumwelt der Gemeinde Kamieniec Ząbkowicki)